Damit Ihr Wille zählt

Patientenverfügung SRK

Ist man gesund, macht man sich kaum Gedanken über Krankheit und Unfall – erst recht nicht darüber: Was wird sein, wenn ich nicht mehr zu urteilen imstande bin, meinen Willen nicht mehr ausdrücken kann?

Es ist sinnvoll und nützlich, sich mit diesen Fragen bei guter Verfassung auseinanderzusetzen und die persönlichen Wünsche und Werte aufzuschreiben. Den Angehörigen wird damit eine grosse Last abgenommen, wenn sie im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls verbindlich wissen, wie sie den Wünschen der nahestehenden Person am Besten gerecht werden können.

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot: Wir beraten Sie, wenn Sie Ihre Patientenverfügung erarbeiten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung: 032 622 37 20. Oder Sie downloaden die Patientenverfügung und füllen diese selber aus, mit Hilfe der Wegleitung.

Damit die Verfügung bei Bedarf rasch verfügbar ist, empfehlen wir Ihnen, diese beim SRK zu hinterlegen. Ihr persönlicher Ausweis macht klar, dass Sie für den Fall der Fälle vorgesorgt haben.

Weitere Informationen sowie das Formular zum Download finden Sie hier: vorsorge.redcross.ch/patientenverfuegung/.

An wen richtet sich die Patientenverfügung?
Wie funktioniert die Patientenverfügung SRK?
Wie viel kostet die Patientenverfügung SRK?