
Diese sieben Grundsätze hat die Internationale Rotkreuz-Konferenz 1965 in Wien erlassen. 50 Jahre später trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung erneut in Wien: Sie riefen dazu auf, die Grundsätze einzuhalten und sie zu achten – jederzeit und überall.
«Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.»
Als Leitgrundsatz kommt der Menschlichkeit innerhalb der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung eine besondere Rolle zu. Müssten die Rotkreuzgrundsätze in einem einzigen Prinzip zusammengefasst oder aus einem Prinzip abgeleitet werden, wäre es das Prinzip der Menschlichkeit.
Das Rote Kreuz handelt so, dass der Mensch und der Respekt für die Würde des Menschen im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen. Durch Denken und Handeln sorgt es dafür bzw. ist es Vorbild, dass diese Würde nicht verletzt wird. Anlass dafür gibt es genug: die Versorgung alter Menschen am Lebensende, die Betreuung von Flüchtlingen, die Hilfe für Obdachlose, das Verhindern von rassistischen Übergriffen durch Zivilcourage im täglichen Leben, etc.

«Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.»
Auch wenn das Schweizerische Rote Kreuz die einzige offiziell (d.h. vom Bundesrat) anerkannte nationale Rotkreuz-Organisation der Schweiz ist, bewahrt das SRK seine Unabhängigkeit und widersetzt sich jederzeit politischem oder wirtschaftlichem Druck, ebenso der Beeinflussung durch die Medien oder der breiten Öffentlichkeit. Umgekehrt enthält sich das SRK zur Wahrung seiner Unabhängigkeit jeder politischen, ideologischen oder wirtschaftlichen Einmischung.
Die unterstützende Zusammenarbeit mit den Behörden im humanitären Bereich gehört zu den Grundfunktionen des SRK und aller anderen nationalen Gesellschaften. Die Rolle des «Auxiliaire des pouvoirs publics» schliesst aber nicht aus, dass das SRK frei gewählte Aufgaben in völliger Unabhängigkeit vom Staat erfüllt.

«Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.»
Neutralität bedeutet, dass sich das Rote Kreuz aus jeglichen Feindseligkeiten und politischen, rassischen, religiösen und ideologischen Auseinandersetzungen heraushält. Wer Partei ergreift oder sich einmischt, kann die eine oder andere Seite befremden oder enttäuschen, sie gar von sich wegstossen und ihr Vertrauen verlieren. Das Vertrauen aller ist für die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unerlässlich für die Erfüllung ihrer humanitären Mission.
Gleichzeitig ist die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung jedoch aufgerufen, im Sinne der Menschlichkeit ihre Stimme für die Bedürftigen zu erheben und auf Missstände hinzuweisen («Advocacy»).
Der Grundsatz der Neutralität unterscheidet die Bewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds von anderen humanitären Organisationen. Er macht die Bewegung einzigartig.

«Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.»
Auch wenn das Schweizerische Rote Kreuz die einzige offiziell (d.h. vom Bundesrat) anerkannte nationale Rotkreuz-Organisation der Schweiz ist, bewahrt das SRK seine Unabhängigkeit und widersetzt sich jederzeit politischem oder wirtschaftlichem Druck, ebenso der Beeinflussung durch die Medien oder der breiten Öffentlichkeit. Umgekehrt enthält sich das SRK zur Wahrung seiner Unabhängigkeit jeder politischen, ideologischen oder wirtschaftlichen Einmischung.
Die unterstützende Zusammenarbeit mit den Behörden im humanitären Bereich gehört zu den Grundfunktionen des SRK und aller anderen nationalen Gesellschaften. Die Rolle des «Auxiliaire des pouvoirs publics» schliesst aber nicht aus, dass das SRK frei gewählte Aufgaben in völliger Unabhängigkeit vom Staat erfüllt.

«Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.»
Uneigennützigkeit schliesst eine angemessene Entschädigung nicht aus. Um eine wirkungsvolle Freiwilligenorganisation zu garantieren, bedarf es effizienter, schlanker professioneller Strukturen. Die Freiwilligkeit der Angestellten von Rotkreuzorganisationen besteht in der Bereitschaft, sich aus freier persönlicher Überzeugung vollumfänglich in den Dienst der Menschen in Not zu stellen.
Das Rote Kreuz verrichtet seine Arbeit mit höchster persönlicher Qualität, engagiert und bescheiden. Freiwilligkeit bedeutet niemals Laienhaftigkeit. Egal ob hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich: Die Freiwilligenarbeit ist stets professionell und von persönlichem Engagement getragen.

«In jedem Land kann es nur eine einzige nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.»
Müssen alle Menschen aufgenommen werden, die beim Roten Kreuz Mitglied werden oder sich freiwillig engagieren wollen? Grundsätzlich ja, es gilt der Grundsatz der Nichtdiskriminierung (niemand wird auf Grund seiner geografischen oder sozialen Herkunft, seines Glaubens usf. abgewiesen). Voraussetzung ist jedoch, dass eine beitrittswillige Person sich mit den Rotkreuzgrundsätzen identifiziert. Freiwillige müssen zudem für die von ihnen gewünschte Tätigkeit geeignet sein.
Der Grundsatz der Einheit verlangt, dass es in einem Land nicht zwei unterschiedliche oder gar rivalisierende Gesellschaften geben darf. Die nationale Gesellschaft muss ihre Tätigkeit im ganzen Staatsgebiet ausüben. Sie darf beispielsweise nicht aufgrund innenpolitischer Spannungen oder sezessionistischen Bestrebungen einen Teil des Staatsgebiets oder der Bevölkerung ausschliessen.

«Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.»
Die einzelnen nationalen Gesellschaften sind voneinander unabhängig und frei. Ihre Aufgabe ist immer in erster Linie eine Nationale. Wenn die einzelne nationale Gesellschaft im Krisen- und Kriegsfall oder im Fall von Naturkatastrophen alleine nicht mehr helfen kann, wird sie solidarisch von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und vom IKRK unterstützt. Sie bleibt dabei aber immer die federführende Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft in ihrem Land.
