Damit Ihr Wille zählt

Patientenverfügung SRK

Ist man gesund, macht man sich kaum Gedanken über Krankheit und Unfall – erst recht nicht darüber: Was wird sein, wenn ich nicht mehr zu urteilen imstande bin, meinen Willen nicht mehr ausdrücken kann?

Es ist sinnvoll und nützlich, sich mit diesen Fragen bei guter Verfassung auseinanderzusetzen und die persönlichen Wünsche und Werte aufzuschreiben. Den Angehörigen wird damit eine grosse Last abgenommen, wenn sie im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls verbindlich wissen, wie sie den Wünschen der nahestehenden Person am Besten gerecht werden können.

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot: Wir beraten Sie, wenn Sie Ihre Patientenverfügung erarbeiten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung: 032 622 37 20. Oder Sie downloaden die Patientenverfügung und füllen diese selber aus, mit Hilfe der Wegleitung.

Weitere Informationen sowie das Formular zum Download finden Sie hier: vorsorge.redcross.ch/patientenverfuegung

Hinterlegung der Patientenverfügung: Die Geschäftsstelle SRK ist daran, seine Dienstleistung zu überprüfen. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir deshalb Ihre Patientenverfügung nicht bei uns hinterlegen.

Wichtig: Falls Sie Ihre Patientenverfügung bereits hinterlegt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ihre Hinterlegung bleibt aktiv und ihre Patientenverfügung kann weiterhin im Ernstfall rund um die Uhr abgerufen werden. 

Wir werden im Frühjahr 2026 über das weitere Vorgehen informieren.

An wen richtet sich die Patientenverfügung?
Wie funktioniert die Patientenverfügung SRK?
Wie viel kostet die Patientenverfügung SRK?